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Ausnahmegenehmigung für häufige Probenentnahme bei Hackfleisch

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    Ausnahmegenehmigung für häufige Probenentnahme bei Hackfleisch

    Was muss alles dokumentiert werden, damit das Veterinäramt die Ausnahmegenehmigung erteilt.

    #2
    RE: Ausnahmegenehmigung für häufige Probenentnahme bei Hackfleisch

    Also die Ausnahmeregelung für die Probeentnahme ist so weit ich weis eine Auslegungssache des jeweils zuständigen Veterinäramtes. Das heißt es ist am besten du setzt dich mit diesem in Verbindung.

    Ich denke wichtig wird sein, das die Temperaturen in den Kühlräumen und Theken Dokumentiert werden und die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist . Ein gut funktionierendes HACCP System wird wohl mit ausschlaggebend sein.

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      #3
      Also ich hab protokolliert: Kühlhaustemperaturen, Hackfleischtemperatur in der Theke, den Wolf im Kühlhaus, und das Fließschema zur Herstellung, die Lieferanten sind ja im Betriebsspiegel aufgelistet, aber dennoch scheint es nicht aussreichend zu sein.
      Im Ordner des DFV sollte ja eigentlich alles drin sein was benötigt wird.
      Aber die VÄ sehen das anscheinend nicht alle gleich, da gibt es von Amt zu Amt erhebliche Unterschiede, und das dürfte eigentlich nicht sein.

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        #4
        wenn es von amt zu amt unterschiede gibt, woher sollen wir dann wissen was DEIN amt von dir will ?(

        Ich habe von meinem Amt auf Nachfrage einen Vordruck bekommen in dem ich eine Ausnahmeregel beantragen kann. Nur Unterschreiben und fertig.

        EU - Genemigung ist vorhanden!

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          #5
          Vielen Dank für die Info, ich werde es mal versuchen!

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            #6
            servus

            ich habe das thema hinter mir, auch alles genehmigt!

            wir mussten 6 wochen lang , an einem jeweils anderen wochentag von allen hackfleischsorten jeweils eine probe abgeben( hat ein labor abgeholt)

            dann noch 1 sorte mariniertes fleisch und 1 sorte geschnetzeltes.

            dazu kommt eigentlich noch eine sorte mariniertes geflügel, da wir aber kein loses geflügel verkaufen/verkaufen dürfen, brauchte ich das nicht.
            dafür musste ich aber unterschreiben, das ich so etwas nie in die theke legen werde, bzw. verkaufen.

            und es stimmt jedes bundesland und jede stadt und evtl. jeder stadtbezirk händelt das anders!

            viel glück!!

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              #7
              Vielen Dank,das Glück wird man brauchen. Aber es ist doch verwunderlich, das es gerade innerhalb der Regierungsbezirke, oder besser gesagt innerhalb der Gruppe der Lebensmittelkontrolleure eines Amtes solche Unterschiede beim bemessen dieser verringerung der Probenhäufigkeit gibt. Dabei ist es doch eigentlich so geregelt, das wenn man weniger als 2,5 Tonnen die Woche herstellt man diesen Antrag stellen kann, und es auch genehmigt wird.

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                #8
                mann kann sich nur noch wundern.....

                bei uns standen die schon mehrfach mit 3 personen nachts vor der Tür - also vor mir und haben den gesamten schlachtvorgang protokoliert und wie die Vorschriften eingehalten werden, selbst Proben vom Steribeckenwasser und vom Brühwasser habe die mitgenommen. Aufzeichnungen der Brühwassertemperatur und natürlich auch von der Steribeckenwassertemperatur wollten die sehen...... zwei Orte weiter, nö hier waren die noch nie !!! (selber RP, anderer Kontroleur)

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                  #9
                  servus

                  dieses ganze thema hat ja den hintergrund des wegfalls der hackfleischverordnung/gesetz. man müsste auf eigene kosten 2 oder 3 mal die woche selber proben entnehmen bzw. entnehmen lassen und auf eigene kosten untersuchen lassen. da dies unsummen an geld kostet sind wohl schon einige auf sb- hackfleisch( eg- hackfleisch) umgestiegen.
                  bei uns hat die qs im vorfeld gesagt, sie nimmt bei ihren kontrollen auch proben, ob das nicht ausreicht. daraufhin kam das mit dieser probenentnahme.

                  daui kommt noch das institut fresenius, das bei ihren kontrollen auch noch proben nimmt.

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                    #10
                    Wobei ich im Handwerk jedenfalls das Problem sehe ist doch das, das der Metzger um die Ecke, doch mit sicherheit kein Gefrierfleisch verarbeitet. Und gerade bei uns in Nordhessen wird doch das meiste Hackfleisch gewürzt verkauft, und täglich frisch produziert. Ebenso wird meist Tatar und Rinderhack frisch gewolft, und auch aus frischem nicht Vakuumgezogenen Fleisch hergestellt. So wie es eigentlich immer sein sollte, aber Ausnahmen bestätigen ja die Regel.

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                      #11
                      heute morgen Anruf:

                      Pro Filiale: eine zeitnahe Probe von Hackfleisch roh und einem Hackfleischprodukt (zB Gyros roh), eine Abklatschprobe vom Fleischwolf und ein Sachkundenachweis (Gesselenbrief), tägliche Temperaturaufzeichnung von Kühlung (Wolf) sowie ein Reinigungs- und Desinfektionsplan (Wolf).

                      Dokumentation über Fleischzukauf (für Hackfleisch) sowie Temperaturverlauf des Kühlraumes (wenn EU nicht vorhanden)

                      Das alles einmal Jährlich bei unter 4,5 Tonnen Hackfleisch pro Woche.

                      Kontrolle und Genehmigung innerhalb von 2 Monaten wenn alles vorliegt.

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