Seit dem 01. April 2015 muss bei frischem Fleisch, gekühltem Fleisch sowie tiefgekühltem Fleisch ausgewiesen werden, wo das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde.
Für das Rindfleisch galt diese Bestimmung bereits im Jahr 2002. Nun beschloss die Vertretung der Europäischen Kommission - ähnlich auch bei Schweine-, Ziegen-, Geflügel- und Lammfleisch zu verfahren. Diese neue Verordnung wurde im Jahr 2011 festgelegt, im Jahr 2013 wurde sie von den Mitgliedsstaaten ratifiziert.
Dies gilt zunächst einmal nur für das verpackte Fleisch. Auf den Verpackungen muss das ursprüngliche Land der Aufzucht sowie Ort der Schlachtung des Tieres deklariert sein. Mit dem ursprünglichen Land ist das Land gemeint, in dem das Fleisch oder Fleischgericht vollständig gewonnen oder hergestellt wurde.
Die neuen Regeln kommen durch sämtliche Fleischskandale und Dokumentationsdefizite der Vergangenheit zustande und sollen dem Interesse des Verbauchers dienen. Der Verbraucher soll einfach und vor dem Kauf entscheiden können, woher das Fleisch kommt.
Diese neue Verordnung gilt vor allem auch für verpacktes Fleisch, das aus nicht EU Ländern stammt, also in die EU importiert wurde. Amtsblatt der Europaüischen Union
Für das Rindfleisch galt diese Bestimmung bereits im Jahr 2002. Nun beschloss die Vertretung der Europäischen Kommission - ähnlich auch bei Schweine-, Ziegen-, Geflügel- und Lammfleisch zu verfahren. Diese neue Verordnung wurde im Jahr 2011 festgelegt, im Jahr 2013 wurde sie von den Mitgliedsstaaten ratifiziert.
Dies gilt zunächst einmal nur für das verpackte Fleisch. Auf den Verpackungen muss das ursprüngliche Land der Aufzucht sowie Ort der Schlachtung des Tieres deklariert sein. Mit dem ursprünglichen Land ist das Land gemeint, in dem das Fleisch oder Fleischgericht vollständig gewonnen oder hergestellt wurde.
Die neuen Regeln kommen durch sämtliche Fleischskandale und Dokumentationsdefizite der Vergangenheit zustande und sollen dem Interesse des Verbauchers dienen. Der Verbraucher soll einfach und vor dem Kauf entscheiden können, woher das Fleisch kommt.
Diese neue Verordnung gilt vor allem auch für verpacktes Fleisch, das aus nicht EU Ländern stammt, also in die EU importiert wurde. Amtsblatt der Europaüischen Union
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