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Deklaration / Kennzeichnung bei Geflügel Wurst

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    Deklaration / Kennzeichnung bei Geflügel Wurst

    Moin zusammen, ich habe ein kleines Problem bei einer Deklaration bzw. Kennzeichnung

    Folgendes:
    Bisher steht auf dem Etikett: "Hähnchenfleischwurst" Hauptbestandteil der Wurst ist Hähnchen-Baader-Fleisch (Seperatorenfleisch) und genau an der Definition "Hähnchenfleischwurst" stößt sich der Veti.

    Jemand ne Idee?!

    #2
    RE: Deklaration ?

    servus tom,

    ich kenn mich damit nun mal gar nicht aus, aber da wo ich herkomme, gibt es keine fleischwurst. da gibt es stadtwurst hausmacher art (brät mit grober einlage im schweinsdarm) und da gibt es stadtwurst einfach (nur das brät) im schweinsdarm. zweitere entspricht fleischwurst, also bei uns heißt die einfach anders. vielleicht hilfts? ?(

    lg smilla

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      #3
      RE: Deklaration ?

      Hi Tom,
      geh einfach auf Google und gib Seperatorenfleisch ein du findest alles
      bei den ersten Beiträgen.
      Soweit ich mich aus meiner eigenen Praxis erinnern kann war das maschinell abgeöste Fleisch vom Knochen nur als bestimmter Prozentsatz
      deklarationsfrei zu verarbeiten,Eine Wurstware aus 100 % Seperatorenfleisch herzustellen halte ich für gewagt.
      Deine Wurst müste als Hähnchen Wurst einfach deklariert werden
      Und bei den Zutaten:Meschanisch vom Knochen gelöstes Hähnchenfleisch ( im Wasserhochdruckverfahren).................
      Das der Veterinär Kopfschmerzen hat kann ich nach vollziehen
      mfg

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        #4
        RE: Deklaration ?

        :Meschanisch vom Knochen gelöstes Hähnchenfleisch
        Das steht auch so in der Deklaration
        Der Veti stößt sich eben an der Hähnchen-Fleisch-wurst
        Hähnchenwurst bzw. Hähnchenwurst einfach wäre hier zutreffender

        Danke für den Tip

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          #5
          RE: Deklaration ?

          Wie wall es schon sagte, in "Fleischwurst" ist laut Leitzätzen und Verkehrsauffassung grundsätzlich kein Seperatorenfleisch vorgesehen. Seperatorenfleisch kann zwar anteilig verarbeitet werden muss dann aber auch deklariert sein (ich glaube ab 1% deklarationspflicht) Eine Fleischwurst nur aus Seperatorenfleisch ist somit nicht zulässig. Vermutlich müsst ihr den Namen ändern wenn ihr weiterhin mit "Fleischwurst" werbt ist das eine Täuschung.

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            #6
            RE: Deklaration ?

            erledigt
            das Ettiket ist geändert und alle haben ihre Ruhe *prost*

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              #7
              dann sag mal an

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                #8
                Original von psycodelic
                dann sag mal an
                Hähnchenwurst einfach

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                  #9
                  RE: Deklaration ?

                  Leitsatzpostion 2.11 letzter Absatz gibt Antwort. Über 50% handelt es sich um ein Produkt "eigener Art", hat keine Verkehrsbezeichnung, muss beschrieben werden.

                  Die Verwendung von Separatorenfleisch unter 50% muss bei loser Ware bei der Verkehrsbezeichnung kenntlich gemacht werden.

                  Bei Ware in SB mindestens in der Zutatenliste. Da eine Abweichung von der Verkahrsauffassung vorliegt nach gegenwärtiger Auffassung der Überwachung auch in der Verkehrsbezeichnung (LFGB, § 11 Abs. 2, 2 b).

                  Auch für homöopathische Dosen trifft dies zu.

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                    #10
                    RE: Deklaration ?

                    was sind denn bitte "homopätische dosen?"

                    Kommentar


                      #11
                      RE: Deklaration ?

                      Dosen => Dosierung

                      "homöopathische Dosen" bzw. "homöopathische Dosierung" => sehr geringer Anteil

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