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Spartip für eure Chef´s

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    Spartip für eure Chef´s

    Ob es sich lohnt oder nicht müßt ihr euch selber ausrechnen.
    Und zwar geht es um das "Brauchwasser" welches ihr für die Produktion braucht, z.B. Laken, Marinaden, Kuttereis, usw.
    Dieses Wasser wird ja ( wie der Name schon sagt) zur Produktion gebraucht und nicht in die Kanalisation zurückgeführt für das die Städte und Gemeinden teilweise horrende Preise auffrufen. Dieser Preis schwankt von Stadt zu Stadt enorm. Da die Abwassergebühren über den Trinkwasserverbrauch abgerechnet werden ist es relativ simpel wenn man an der Zapfstelle für das Brauchwasser (z.B.die Scherbeneismaschine) einen Zwischenzähler montieren läßt
    Ich habe jetzt für unseren Betrieb einen Antrag diesbezüglich gestellt weil dort eine jährliche Einsparung von 800-1000€ drin ist.
    Ihr könnt es ja mal selber ausrechnen ob es sich lohnt.

    #2
    RE: Spartip für eure Chef´s

    Tja ich bin ja mal gespannt ob das genehmigt wird. Ich drück dir aber in jedem Fall die Daumen.

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      #3
      RE: Spartip für eure Chef´s

      Original von Korny1986
      Tja ich bin ja mal gespannt ob das genehmigt wird. Ich drück dir aber in jedem Fall die Daumen.
      Das ist bzw. wäre nicht der erste wo das durchgeht, du mußt es nur vernünftig begründen, sauber darlegen und dran bleiben.

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        #4
        RE: Spartip für eure Chef´s

        Jep, es geht.
        Entschieden und genehmigt wird es immer die Kommune, bzw. die Stadt.
        Der Deutsche Städtetag hat hier expliziet Rechtsregeln geschaffen.
        Manche Kommunen geben sich mit pauschalem Wasserrückbehalt bis zu 20 % zufrieden, bei anderen muss man den Wasserrückbehalt mit einer Wasseruhr nachweisen.

        Unterstützung gibt es meistens bei den Landesinnungsverbänden. Führend in Sachen Wasserrückbehalt ist der Fleischerverband Niedersachsen-Bremen in Hannover (Herr Heinzig).

        Auf jeden Fall sollte jeder Betrieb, ob Fleischerei oder Bäckerei einen Antrag an die Kommune stellen. Aber wie bereits zutreffend gesagt, unbedingt begründen, warum und die voraussichtliche Wassermenge die nicht der Kanalisation zugeführt wird, z.B. bei größere Konserven - und Wurstproduktionen, relativ gesehen.
        Auch wird die Wassermenge anerkannt, die als Wasserdampf (Kessel etc.) die Produktionsräume verlässt.
        Manche Kommunen erkennen nur den Wasserrückbehalt an, wenn diese Menge mindestens 20 % des Gesamtwasserverbrauchs beträgt. Das ist aber nicht rechtskonform.

        Landwirte und Gärtnereien arbeiten schon lange mit dem Wasserrückbehalt.

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