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Aronia Geschmack in Fleisch- und Wurstwaren

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    Aronia Geschmack in Fleisch- und Wurstwaren

    Guten Abend, liebe Fleischportal-Experten,
    neulich bin ich durch eine Presseaussendung erneut auf Aronia/Apfelbeere, eine vor allem färbende Beere, gestoßen. Vor einiger Zeit wurde ich bei einem Metzger auf Leberwurst mit Aronia aufmerksam.
    Ist diese Frucht für die Praktiker von Bedeutung? Was meinen Sie? Und denken Sie, dass die Verbraucher auf Aronia aus gesundheitlichen (der Beere werden heilende Wirkungen nachgesagt), aus ästhetischen Gründen oder aus Neugier reagieren würden? Wie sind Ihre Erfahrungen?
    Ich persönlich fand die Leberwurst mit den dunklen Beeren sehr schmackhaft ;-)
    Freundliche Grüße aus Berlin von
    Heike Sievers

    #2
    Aw: Aronia in Wurstwaren

    Zu dem Beitrag von Frau Sievers erlaube ich mir folgende Anmerkung:

    Soweit die Leberwurst mit der Aronia/Apfelbeere beworben wird, mit dem Argument, dass der Verzehr gesundheitlich förderlich ist, weil der Beere heilende Wirkungen nachgesagt wird, handelt es sich ggf. um eine irreführende Werbung mit gesundheitsfördernder Wirkung.

    Ich verweise insoweit auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 30.04.2013, Az: I-4 U 149/12, 4 U 149/12.

    Im dem Fall wurde eine Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel beanstandet. Beworben wurden "Original Spiruletten mit Gerstengras" unter anderem mit folgender Werbeaussagen:
    "Gerstengras war bereits in biblischen Zeiten als Heilmittel bekannt ... "

    Das Gericht hat hierzu folgendes ausgeführt:

    Gem. Art. 6 Abs. 1 Health-Claims-Verordnung (HCVO - Verordnung [EG] Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel) müssen sich nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und durch diese abgesichert sein. Diese Nachweise müssen vorliegen, sonst dürfen die entsprechenden Angaben nicht gemacht werden. Dass die vorgelegten Gutachten des M-Instituts allgemein anerkannt sind, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich. Studienergebnisse entsprechen grundsätzlich nur dann den Anforderungen an einen hinreichenden wissenschaftlichen Beleg, wenn sie nach den anerkannten Regeln und Grundsätzen wissenschaftlicher Forschung durchgeführt und ausgewertet wurden. Dafür ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch die Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (BGH, Urteil vom 06.02.2013 - I ZR 62/11 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil - zu § 3 HWG; auch OLG Frankfurt, Magazindienst 2012, 291 m. w. N.).
    Die mit dem Klageantrag zu I. 2.2. angegriffene Angabe "Gerstengras war bereits in biblischen Zeiten als Heilmittel bekannt ... " ist ebenfalls gesundheitsbezogen. Dadurch wird zum Ausdruck gebracht, dass ein Zusammenhang zwischen dem Produkt und der Gesundheit besteht, nämlich der Verzehr eine heilende Wirkung haben kann. Die Angabe bezieht sich nicht nur auf die Vergangenheit ("biblische Zeiten"), sondern auch auf die Gegenwart, wie sich aus der Verwendung des Wortes "bereits" ergibt.
    Auch für gesundheitsbezogene Angaben gilt die Regelung des Art. 5 HCVO. Nach dessen Abs. 1 c) muss der Nährstoff oder die andere Substanz, auf die sich die Angabe bezieht, in einer Form vorliegen, die für den Körper verfügbar ist. Das hat die Beklagte - wie unter a) ausgeführt - entgegen Art. 6 Abs. 1 HCVO nicht nachgewiesen.
    Nach Art. 5 Abs. 1 d) HCVO muss die Menge des Produkts, deren Verzehr vernünftigerweise erwartet werden kann, eine gemäß dem Gemeinschaftsrecht signifikante Menge des Nährstoffs oder der anderen Substanz, auf die sich die Angabe bezieht, oder, wo einschlägige Bestimmungen nicht bestehen, eine signifikante Menge liefern, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweisen geeignet ist, die behauptete ernährungsbezogene Wirkung oder physiologische Wirkung zu erzielen, hier also zu einer Verbesserung von Stärke und Ausdauer zu führen bzw. eine Heilung von Krankheiten zu bewirken. Auch das hat die Beklagte nicht nach Art. 6 Abs. 1 HCVO nachgewiesen.
    Mit Blick darauf wurde die Beklagte verurteilt die beanstandeten Werbeaussagen als irreführend zu unterlassen.

    Ich rate an, Lebensmittel mit gesundheitsfördernder Wirkung nur nach vorheriger rechtlicher Überprüfung zu bewerben, da hier ein hohes Prozessrisiko besteht.

    Ihr

    RA Dr. Christian Halm
    Fachanwalt für Agrarrecht
    Fachanwalt für Versicherungsrecht
    Fachanwalt für Verwaltungsrecht
    RA Dr. Christian Halm
    Fachanwalt für Agrarrecht
    Fachanwalt für Versicherungsrecht
    Fachanwalt für Verwaltungsrecht
    www.agrarjurist.de

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      #3
      Aw: Aronia in Wurstwaren

      Verwendung von Aronia in Wurstwaren aus der Sicht eines Entwicklers!


      Aronia, Beeren, Pulver, Trester wird in verschiedenen Verarbeitungsstufen angeboten mehr unter www.aronia-original.de

      In der Lebensmittelindustrie dient Aronia als Farbstoff.

      Verwendung: Als Zusatzstoff, als Konservierungsstoff, als Farbstoffgeber.

      In der Fleischbranche werden farbgebende Komponenten wie; Carmin, Aronia, Rote Beete, Paprika ohne Geschmack gerne eingesetzt.

      Deklaration: Als farbgebende Zutat wird Aronia zum E-Stoff.
      Als geschmacksgebende Zutat ist Aronia kein E-Stoff.
      Gesundheitliche Aspekte mit/von Aronia dürfen nicht beworben werden.

      Nach-Denkens-Wert wird die regional angebaute schwarze Johannisbeere oder Heidelbeere, hat Farbe, Säure, Flavoide und OPC und kann vom Gärtner ganzjährig angebaut werden!

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        #4
        Aw: Aronia in Wurstwaren

        Zum Beitrag von Frau Sievers:
        - Ich denke die meisten würden es aus Neugier probieren (soweit es sich um neugierige Menschen handelt)
        - Wenn es dazu noch optisch gut aussieht, ist es sicher vorteilhaft.
        - Wichtig ist die Fantasie. Reicht die Präsentation, Beschreibung und das Aussehen, damit sich ein Verbraucher vorstellen kann, dass es gut schmeckt? Läuft einem beim Anblick das Wasser im Mund zusammen? Gutes Marketing regt die Fantasie und die Vorstellungskraft an. Man muss das ganze ja erst im Kopf verarbeiten (bewusst oder unbewusst), um es zu kaufen.
        Die gesundheitlichen Argumente sind eher zweitrangig, hier gibt es schon so viel Werbung, dass es zuviel wird (Reizüberflutung). Deswegen gibt es ja jetzt entsprechende Rechtsprechung.
        E-Mail: post@rose-fleischtechnik.de

        www.rose-fleischtechnik.de

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          #5
          Aw: Aronia in Wurstwaren

          Danke – besonders an Herrn Rose–, denn meine Frage zielte tatsächlich in Richtung Praxis: Welchen Stellenwert, welche Potenziale sehen die Praktiker in dem Zusatzstoff?
          Einen sonnigen Tag weiterhin wünscht Ihnen allen
          Heike Sievers

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            #6
            Aw: Aronia in Wurstwaren

            Mit Aronia kann man sicher das eine oder andere neue Produkt kreieren und sich so von der Masse absetzen. Bis es dann alle machen :-)
            E-Mail: post@rose-fleischtechnik.de

            www.rose-fleischtechnik.de

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              #7
              Aw: Aronia in Wurstwaren

              Hallo Zusammen,

              also Aronia enthält die sogenannten Anthocyane, die man aus dem Rotwein kennt. Wichtig hierbei ist bei der Verarbeitung in Wurst, dass man in der Wurst leicht sauer ist, sonst wird die Wurst statt rot leicht bläulich. Im Allgemeinen wird der Extrakt oder auch Aroniapulver der Wurst zugesetzt um einen lieblichen Geschmack und Vit. C als verdecktes Umrötehilfsmittel zu verarbeiten.

              Gruß
              Alex

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                #8
                Aw: Aronia in Wurstwaren

                Hallo Frau Sievers, Hallo liebe Experten,

                mir persönlich ist die Leberwurst mit Preiselbeeren bekannt.
                Warum nicht also auch eine Leberwurst mit Aroniabeeren? In dem Artikel Deutsche Wurst / German Sausage lesen Sie, dass in Deutschland über 1.500 verschiedene Wurstsorten in den Verkehr gebracht werden. Durch eine umfassende Abschlussarbeit/Projektarbeit als Fleischtechniker habe ich einen neuartigen Butterschinken (Kochschinken mit Butteraromen) entwickelt, das Ergebnis hatte gezeigt, dass das neuartige Produkt Marktreife besitzt. Trotz den über 1.500 verschiedenen Wurstsorten, denke ich also, dass hier der Markt noch lange nicht ausgereizt ist und neuartige Produkte eine Chance haben.

                Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Sie uns schon bald einige Bilder von der Leberwurst mit Aronia zeigen könnten und darüber berichten, ob bzw. wie sich dieses Produkt auf dem Markt etabliert hat.

                Ich freue mich von Ihnen zu lesen und verbleibe

                mit freundlichen Grüßen aus Wiesbaden,

                Ivan Beser
                Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 25.11.2017, 12:30.
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                  #9
                  Aw: Aronia in Wurstwaren

                  Hallo, Herr Beser,
                  ich habe Leberwurst mit Aronia bisher nur bei einer Fleischerei im Brandenburgischen gesehen. Leider komme ich in nächster Zeit dort nicht vorbei. Wenn es sich wieder ergibt, denke ich natürlich an Sie.
                  Freundliche Grüße von
                  Heike Sievers

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