heute habe ich mal eine Frage.
Trotz eingehender Recherchen im aktuellen Lebensmittelrecht konnte ich folgende Fragen nicht definitiv beantworten:
wie hoch darf der Restnitritgehalt, bzw. der Restnitratgehalt in ausgereiften Rohwürsten sein?
entsprechend der aktuellen Zusatzstoff-Zulassungsverordnung finden wir in der Anlage 5 nur den Hinweis, dass maximal 300 mg Nitrat pro KG während der Herstellung zugegeben werden dürfen. es ist aber keine Restnitratmenge angegeben. Die Anlage 5 finden wir in kopierter Form übrigens auch noch in anderen Gesetzestexten. Sie ist soweit ich informiert bin auch in der gesamten EU gültig. ich habe Sie als Anhang mit beigefügt.
ich habe im Internet in verschiedenen Publikationen recherchiert, um mir eine Antwort zu bekommen. Einmal fand ich eine Aussage, wonach die Rohwürste mit den Rohpökelwaren gleichgesetzt werden und demnach 250 mg/KG Rest Nitratgehalt erlaubt sind. Hintergrund: beide Warengruppen laufen in der Anlage 5 unter traditionell gepökelte Fleischerzeugnisse. Diese Grenzwerte gelten jedoch nur, wenn die Rohwürste mit Natriumnitrat hergestellt wurden. Wie verhält sich es, wenn die Rohwürste mit Nitritpökelsalz hergestellt werden? Bei den Höchstmengen für Restnitritgehalte finden wir überhaupt keinen Hinweis auf Rohwürste. Und selbst wenn ich nur die Rohwürste als nicht sterilisierte Fleischerzeugnisse definiere, so erhalte ich nur den Hinweis, dass ich nicht mehr als 150 mg/KG während der Herstellung zugeben darf.
also, wer weiß mehr?
kollegiale Grüße
Jürgen Huber
Trotz eingehender Recherchen im aktuellen Lebensmittelrecht konnte ich folgende Fragen nicht definitiv beantworten:
wie hoch darf der Restnitritgehalt, bzw. der Restnitratgehalt in ausgereiften Rohwürsten sein?
entsprechend der aktuellen Zusatzstoff-Zulassungsverordnung finden wir in der Anlage 5 nur den Hinweis, dass maximal 300 mg Nitrat pro KG während der Herstellung zugegeben werden dürfen. es ist aber keine Restnitratmenge angegeben. Die Anlage 5 finden wir in kopierter Form übrigens auch noch in anderen Gesetzestexten. Sie ist soweit ich informiert bin auch in der gesamten EU gültig. ich habe Sie als Anhang mit beigefügt.
ich habe im Internet in verschiedenen Publikationen recherchiert, um mir eine Antwort zu bekommen. Einmal fand ich eine Aussage, wonach die Rohwürste mit den Rohpökelwaren gleichgesetzt werden und demnach 250 mg/KG Rest Nitratgehalt erlaubt sind. Hintergrund: beide Warengruppen laufen in der Anlage 5 unter traditionell gepökelte Fleischerzeugnisse. Diese Grenzwerte gelten jedoch nur, wenn die Rohwürste mit Natriumnitrat hergestellt wurden. Wie verhält sich es, wenn die Rohwürste mit Nitritpökelsalz hergestellt werden? Bei den Höchstmengen für Restnitritgehalte finden wir überhaupt keinen Hinweis auf Rohwürste. Und selbst wenn ich nur die Rohwürste als nicht sterilisierte Fleischerzeugnisse definiere, so erhalte ich nur den Hinweis, dass ich nicht mehr als 150 mg/KG während der Herstellung zugeben darf.
also, wer weiß mehr?
kollegiale Grüße
Jürgen Huber
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