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Gewerbliche Hackfleisch Herstellung / Vorschriften Gesetzeslage

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    Gewerbliche Hackfleisch Herstellung / Vorschriften Gesetzeslage

    Hallo an alle...mein Hobby ist wurst herstellen...(feuerwurst, bratwurst...und hamburger ).mich interessiert ob man in einen imbis eigenen produkte verkaufen darf(würstchen, hamburger.....)?

    #2
    Hackfleisch verkaufen ist so eine Sache, stellen Sie das selber her? Dann benötigen Sie einen Meisterbrief oder Hackfleisch-Führerschein.
    Haben Sie einen Gesundheitsausweis? Dieser wird ebenfalls benötigt meines Wissens nach!

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      #3
      Ich habe nichts..wie gesagt das ist nur mein Hobby und das macht mir sehr viel Spaß...deshalb habe ich auf Idee gekommen vielleicht ein imbiss zu öffnen aber ich will nicht fertig produkte verkaufen sonder meine eigene weil die viel besser schmecken...und mal was anderes...das war meine Idee aber ich weiß nicht ob das möglich ist ohne Fleischer meisterbrief

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        #4
        Das kannst/darfst du grundsätzlich machen, allerdings ,,nicht einfach so". Wenn du deine Produkte selber herstellen willst brauchst du neben den passenden Räumlichkeiten natürlich ein Gesundheitszeugnis und eine Unterweisung bezüglich der Hackfleischprodukte. Die Hackfleischverordnung an sich ist ausgesetzt. Damit gehst du am besten zu deinem zuständigen Gesundheitsamt, die helfen dir weiter.

        Aber bitte nicht den professionellen Imbiss mit dem heimischen Grill verwechseln. Was in so einem Imbiss täglich in immer gleich bleibender Qualität erzeugt wird ist schon eine Kunst für sich. Der Weg zur Existenzberatung sollte ohnehin deine erste Anlaufstelle sein.

        Viel Erfolg.

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          #5
          Hallo zusammen,

          auch bei mir ein aktuelles Thema - ein Geschäftskollege (branchenfremd) möchte Burger herstellen und bat mich, ihm die aktuelle Sachlage bezüglich der aktuellen "Hackfleischverordnung" mitzuteilen.

          Folgende Antwort habe ich ihm zukommen lassen.

          Man braucht in Fall einer Burger-Herstellung Folgendes:

          1. Hackfleisch-Zulasssung als Unternehmen
          2. Regelmäßige, mikrobiologische Untersuchungen (Häufigkeit hängt von der Menge ab, die man herstellt)
          3. Einmal im Jahr Hygieneschulungen von einer Fachperson

          Ein Fleischermeister muss nicht zwangsläufig eingestellt werden, es würde auch ein Fleischer mit Zusatzqualifikation (Hackfleisch-Füherschein, bzw., Hackfleisch Sachkundenachweis) für die Hackfleisch-Herstellung, bzw. Burger-Herstellung ausreichen.

          Vor der Inbetriebname generell mit der Lebensmittelüberwachung zusammenarbeiten (für den Landkreis zuständige Lebensmittelkontrolleure). Ebenfalls kann man sich mit dem Landesamt für Verbraucherschutz in Verbindung setzen, um weitere Informationen zu erhalten. Ein Gesundheitszeugnis aller in der Produktion befindlichen Mitarbeiter wird vorausgesetzt, selbstverständlich.
          Zuletzt geändert von Ivan Besser; 17.02.2021, 13:51.
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            #6
            Vielen Dank für die Info

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              #7
              Hallo, anbei noch ein Link, der hilfreich sein könnte:

              Hackfleisch Verordnung, Gesetz, Gültigkeit, Richtwert

              Alternativ einfach nach Hackfleisch in der Suche schauen.
              Zuletzt geändert von Ivan Besser; 17.02.2021, 13:49.
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