frage an die führungskräfte hier:
zusätze, stoffe etc. bei denen der gesetzgeber eine kenntlichmachung vorschreibt, werden bei euch wie kenntlich gemacht? erledigt ihr das über einen ordner, der im laden zur einsicht ausliegt? oder wie wird das sonst geregelt?
gruß smilla
zusätze, stoffe etc. bei denen der gesetzgeber eine kenntlichmachung vorschreibt, werden bei euch wie kenntlich gemacht? erledigt ihr das über einen ordner, der im laden zur einsicht ausliegt? oder wie wird das sonst geregelt?
gruß smilla
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