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Mindestlohn und Dokumentationspflichten in der Fleischbranche

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    Mindestlohn und Dokumentationspflichten in der Fleischbranche

    Hallo,

    wieder einmal veröffentlicht unsere Bundesregierung ein Gesetzt ohne sich vorher wirklich gedanken über die Durchführung zu machen. Durch die Einführung des Mindestlohngesetz werden den Betrieben weitere Dokumeantationsplfichten auferlegt gem.§ 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten MiLoG
    http://www.gesetze-im-internet.de/bu...log/gesamt.pdf

    Für mich stelle sich die Frage: Für wen gilt das Gesetz?

    § 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
    (1) Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches
    Sozialgesetzbuch oder in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen
    oder Wirtschaftszweigen beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung
    folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für

    die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren. Satz 1 gilt entsprechend für einen Entleiher, dem ein
    Verleiher eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer oder mehrere Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer
    zur Arbeitsleistung in einem der in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftszweige
    überlässt. Satz 1 gilt nicht für Beschäftigungsverhältnisse nach § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.
    In diesem Paragraph wird auf das den §2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz hieraus geht hervor:
    http://www.gesetze-im-internet.de/bu...004/gesamt.pdf

    § 2a Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
    (1) Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in folgenden Wirtschaftsbereichen oder
    Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz
    mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen:
    1. im Baugewerbe,
    2. im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
    3. im Personenbeförderungsgewerbe,
    4. im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
    5. im Schaustellergewerbe,
    6. bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
    7. im Gebäudereinigungsgewerbe,
    8. bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
    9. in der Fleischwirtschaft.

    Somit muss die Fleischwirstschaft jetzt für alle Mitarbeiter die folgenden Daten täglich festhalten und dies für mindestens 2 Jahre.
    • Name Mitarbeiter
    • Datum
    • Beginn
    • Ende
    • Dauer (ohne Pause)

    Dies ist vor allem für kleinere Betriebe eine neue Hausnummer die erst einmal zu stemmen ist. Bisher war für mich die Frage immer nicht eindeutig beantwortet. Darauf hin kontaktierte ich die Hotline für den Mindestlohn, um mich zu erkundigen was denn unter Fleischwirtschaft verstanden wird.

    Ist Fleischwirtschaft:
    1. Große Schlacht und Zerlegebetriebe
    2. Industrie zur Wurstwarenherstellung
    3. Metzgereien mit mehren Filialen
    4. Der Metzger um die Ecke

    Leider habe ich keine vernünftige Antwort erhalten sondern lediglich einen Verweis auf die Webseite www.der-mindestlohn-gilt.de hier sollte ich unter >Alle Fakten >Branchenübersicht >Fleischwirtschaft nachschauen wie den der Geltungsbereich definiert sei, dies wäre hier ausführlich erklärt.

    Aus dem §1 Geltungsbereich geht das folgende hervor:

    § 1 Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich
      Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Betrieblicher Geltungsbereich
    1. Alle Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen der Fleischwirtschaft.
      Dies sind Betriebe, in denen
    • Schweine und Rinder geschlachtet und/oder zerlegt werden,
    • Geflügel jeder Art geschlachtet und/oder zerlegt wird,
    • überwiegend Fleisch und Fleischwaren jeder Art verarbeitet, portioniert und/oder verpackt werden.

    Hierzu zählen auch Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die ihre Arbeitnehmer in Betrieben oder Betriebsabteilungen der Fleischwirtschaft einsetzen (Dienstleister der Fleischwirtschaft).
    1. Nicht erfasst werden Betriebsstätten, die zum Fleischerhandwerk gehören, es sei denn, dass sie als Dienstleister der Fleischwirtschaft tätig werden.
    1. Persönlicher Geltungsbereich
      Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere solche, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben, einschließlich derjenigen, die gemäß § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – (SGB IV) eine geringfügige Beschäftigung ausüben.
      Dies sind auch Arbeitnehmer von Dienstleistern der Fleischwirtschaft, soweit sie in Betrieben oder selbständigen Betriebsabteilungen der Fleischwirtschaft eingesetzt werden.

    Ausgenommen sind:
    1. Auszubildende im Sinne des Berufsbildungsgesetzes.
    2. Personen, die nachweislich aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung ein Praktikum absolvieren.
    Leider konnte meine Frage nicht abschließen beantwortet! Es war wohl doch nicht so eindeutig definiert.

    Kann mir jemand vielleicht den Unterschied zwischen Fleischwirtschaft und Fleischerhandwerk erklären?
    Und weis jemand ob Filialen Betriebsstätten sind die nicht erfasst werden?

    Ich hoffen mir kann da jemand helfen oder es hat sich jemand schon die gleiche Frage gestellt und ist weiter wie ich.
    Zuletzt geändert von Ivan Besser; 28.11.2017, 18:51.

    #2
    Hallo strobocom,

    vielen Dank für den interessanten Beitrag.

    Ich bin gerade auf dem Sprung, möchte Dir aber gerne kurz antworten.

    Fleischwirtschaft ist meines Erachtens nach ein Synonym für die Fleischbranche. Darin enthalten sind, wie von Dir erwähnt (Große Schlacht und Zerlegebetriebe, Industrie zur Wurstwarenherstellung, Metzgereien mit mehren Filialen, Der Metzger um die Ecke), alle Betriebe die Fleisch- und Wurstwaren produzieren und/oder in den Verkehr bringen. Meiner Meinung nach auch ein REWE Markt, der eine Fleischtheke hat und nur die frische Bratwurst selbst herstellt.

    Hast Du schon mal Deinen Steuerberater darauf angesprochen, er wird Dir sicherlich die richtigen Tipps bezüglich des Umfangs der Dokumentationspflichten sagen können.

    Viele Grüße

    Ivan
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      #3
      Tja da sehe ich halt das Problem, da im Text Gesetzestext zum Geltungsbereich eine Ausnahme deklariert ist und die ganze Sache daher nicht eindeutig definiert ist.

      Nicht erfasst werden Betriebsstätten, die zum Fleischerhandwerk gehören, es sei denn, dass sie als Dienstleister
      der Fleischwirtschaft tätig werden.

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        #4
        Es gibt wohl auch Gründe, warum dieses Bürokratiemonster so angelegt wurde, zumindest in anderen Branchen. Die NGG schreibt dazu heute:

        Rosenberger: „Arbeitszeiten müssen aufgezeichnet werden
        Berlin – 16. Januar 2015.
        Scharf zurückgewiesen hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), den Vorstoß des Wirtschaftsflügels der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit von geringfügig Beschäftigten komplett zu streichen.
        „Das wäre die beste Einladung, um den gesetzlichen Mindestlohn zu umgehen. Vor allem im Gastgewerbe profitieren knapp eine Million Minijobber von der gesetzlichen Lohnuntergrenze. Seit Jahren ist es kein Geheimnis, dass Minijobs im Gastgewerbe ein Einfallstor sind, um Dumpinglöhne und Schwarzgeld zu zahlen. Ein Minijob wird angemeldet, die Arbeitszeit steht im Vertrag, gearbeitet wird aber wesentlich mehr und bezahlt wird cash, also schwarz. Ohne die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit wird der gesetzliche Mindestlohn nur auf dem Papier stehen, weil jegliche Kontrolle der tatsächlichen Arbeitszeit unmöglich wird.
        Rosenberger warnte davor, dass sich der Bundestag unter dem Deckmantel eines „Bürokratiemonsters vor den Karren beispielsweise des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes spannen lasse, der vergeblich versucht hatte, im Gesetzgebungsverfahren zum Mindestlohn „differenzierte Lösungen, sprich Ausnahmen für Minijobs, durchzusetzen. „Nicht ohne Grund, nämlich wegen der Anfälligkeit für Schwarzarbeit, ist die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten für das Gastgewerbe zwingend, so die NGG-Vorsitzende.
        Rosenberger verwies darauf, dass sich bereits seit Anfang des Jahres zeige, dass einige Arbeitgeber im Gastgewerbe oder im Bäckerhandwerk trickreich versuchten, den gesetzlichen Mindestlohn durch Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Nichtbezahlung von Überstunden zu umgehen.
        Thomas Pröller

        Fleischermeister
        Dipl. Ing. Lebensmitteltechnologie

        mailto:thomas@proeller.de

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          #5
          Hallo Herr Proller,
          also ich sehe auch kein Problem darin die Mini Jobber zu dokumentieren, das finde ich auch vollkommen in Ordnung!
          Der große Aufwand in der Fleischbranche ist aber, dass wir je nachdem was jetzt richtig ist nicht nur die Arbeitszeit der Minijobber dokuemtieren müssen sondern auch die Arbeitszeit aller Beschäftigten egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob!

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            #6
            Hallo, am besten finde ich, WIR, müssen dokumentieren. Ich mach halt einen Dienstplan, wenn man aber mehrere Filialen hat, woher soll ich wissen wann meine Leute Pause machen und wenn man es ganz genau nimmt, der Toilettengang ist nicht mal versichert von der Berufsgenossenschaft, da er nicht zur AZ gehört. Muss man halt dann auch dokumentieren und dann heißt es, Eingriff in die Privatsphäre. Ist doch ein Witz, das ganze Gesetz. Wer will denn schon seinen Arbeitsplatz verlieren ???? Papier ist geduldig. Warum mischt sich die Politik überhaupt in die Wirtschaft ein ??? Wenn sie es macht, entsteht meist mehr Schaden als dass es was bringt. Wenn mehr Stellen da sind als Leute, wie die Politik es uns weiß machen will, dann regelt es sich von ganz allein. Ich gehe halt da hin, wo am besten gezahlt wird. Widerspricht sich alles irgendwie. Ist aber nur meine Meinung. Denke mal, es gibt genug Chefs, die nicht mal 8,50 €/h haben.

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