Im letzten Jahr hatte ich nach Mitstreitern für eine Sammelklage, gegen die neue Praxis in
Niedersachen für die "normalen Kontrolle" Gebühren zu erheben, gesucht aber leider nicht gefunden.
Daher habe ich im Alleingang Klage gegen einen Gebührenbescheid eingereicht, mit dem der LK Oldenburg
uns die Kosten ( Untersuchungen durch das LAVES) für die Kontrolle unseres Eigenkontrollsystems
auferlegt hat. Nun hat das Gericht im Laufe des verfahrens angezweifelt, ob der LK diese Kosten überhaupt
auf die Betriebe umlegen darf und zusätzlich die Kostenaufstellung durch das LAVES als ungenügend bezeichnet.
Das Gericht hat das LAVES aufgefordert die Kosten im einzelnen zu erläutern und dem LK Oldbg. aufgefodert
bis zum 15.2. Stellung zu beziehen.
An dieser Stelle werde ich weiter berichten und hoffe, das auch andere Kollegen sich gegen die behörden Willkür
wehren.
LG
Niedersachen für die "normalen Kontrolle" Gebühren zu erheben, gesucht aber leider nicht gefunden.
Daher habe ich im Alleingang Klage gegen einen Gebührenbescheid eingereicht, mit dem der LK Oldenburg
uns die Kosten ( Untersuchungen durch das LAVES) für die Kontrolle unseres Eigenkontrollsystems
auferlegt hat. Nun hat das Gericht im Laufe des verfahrens angezweifelt, ob der LK diese Kosten überhaupt
auf die Betriebe umlegen darf und zusätzlich die Kostenaufstellung durch das LAVES als ungenügend bezeichnet.
Das Gericht hat das LAVES aufgefordert die Kosten im einzelnen zu erläutern und dem LK Oldbg. aufgefodert
bis zum 15.2. Stellung zu beziehen.
An dieser Stelle werde ich weiter berichten und hoffe, das auch andere Kollegen sich gegen die behörden Willkür
wehren.
LG
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