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Neue Leitsätze Fleisch und Fleischerzeugnisse 2015

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neue Beiträge

    Neue Leitsätze Fleisch und Fleischerzeugnisse 2015

    Hallo Herr Besser,

    Forum ist nicht mehr auf dem aktuellsten Stand:

    Bitte die aktuelle Version von 2015 einpflegen.
    Das dies ein heißes Eisen ist zeigen auch die zusätzlichen Veranstaltungen der KWG Akademie!

    Grüße aus Kulmbach

    TE
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Ivan Besser; 20.04.2016, 10:31. Grund: Überschrift geändert, da zutreffender

    #2
    Hallo Herr E.,

    besten Dank für den Hinweis.

    Die neuen Leitsätze hatten wir auch als Thema.

    Siehe Themen:


    neue Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse

    Neue Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse

    Am 21.01.2015 um 19:26 (siehe Link Nr. 2 oben) habe ich auf einige Details / Änderungen der Leitsätze verwiesen.

    ¦Ich bin momentan wegen der anstehenden IFFA stark eingespannt - sind dies die einigsten Änderungen - oder gibt / gab es noch mehr inhaltliche Anpassungen?

    Über ein Feedback bin ich sehr dankbar.

    Freundlichst,
    Ivan Besser










    Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 26.11.2017, 17:43.
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      #3
      Hallo Herr Besser,

      die Auswirkungen der Änderungen der Leitsätze sind umfangreicher als am 21.01. dargestellt (ich hatte auch nur einen Verweis gelegt, da bei #55 auf die alte Fassung verwiesen wurde - deswegen ist bei mir der 21.01. untergegangen).

      Nach der IFFA (bin dort vom Samstag bis Donnerstag - strebe ein kurzes Treffen mit Ihnen an) würde ich mich freuen, wenn im allgemeinen Forum die Problematik " Angewandtes Lebensmitterecht" (keine rechtliche Beratung - nur fachliche Diskussionen) einen extra Pointer bekommt - ungleich Wissenswertes/Gesetze...!

      Könnte mir auch vorstellen dort moderierend zu wirken - in Kombination mit Technologie und beruflicher Weiterbildung. Es wäre mir auch eine Freude, ab und zu eine Thematik zu starten - mit einem leichten Hang zur Provokation.

      Sollte das Forum der Meinung sein, dass ein Zyniker (der bin ich) und Provokateur (bin ich auch) als Moderator nicht geeignet ist - kein Problem - ich werde auch weiterhin meinen "Senf" dazugeben.

      Jetzt bin ich einfach neugierig, ob es einen Bedarf für "Angewandtes Lebensmittelrecht" im Forum gibt.

      TE
      Zuletzt geändert von T.E.; 18.04.2016, 23:24.

      Kommentar


        #4
        Hallo Herr E.,

        vielen Dank für das Feedback.

        Gerne können wir uns auf der IFFA treffen, meine Mobilfunknummer sende ich Ihnen via PN zu.

        Das Thema "Angewandtes Lebensmitterecht" kann vielleicht in der Rubrik Vorschriften / Gesetze zunächst einmal erörtert werden.
        Übrigens habe ich das Thema Leitsätze 2015 in einen neuen Beitrag umgewandelt, bei dem Thema "Berichtsheft Fragen" ist das etwas deplatziert.

        Selbstverständlich können wir uns über das Thema Moderation unterhalten - sende ich Ihnen gleich dazu einige Regeln, die wir damals ins Leben gerufen haben.

        Ich freue mich auf unser Wiedersehen in ein paar Tagen in Frankfurt am Main.

        Herzliche Grüße
        Ivan Besser
        Zuletzt geändert von Fleischbranche.de; 26.11.2017, 17:42.
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        Kommentar


          #5
          Hallo Herr Besser,

          neben dem Link zu den allgemeinen veröffentlichten Ausführungen (durch Herrn Huber ins Netz gestellt) haben Sie in "Ihrem" Link nur Leitsatzpositionen angeführt, die für mich nicht das Problem darstellen.

          Nur ein Beispiel:

          Alleine die Änderung der LS.Pos. 2.11.1 bietet richtig Zündstoff für die überwachenden Behörden - aber auch für die Betriebe. Früher durfte z.B. eine "Kalbswiener" mit 15% Kalbs- bzw. Jungrindfleisch unter dieser üblichen Bezeichnung in den Verkehr gebracht werden. Die übliche Bezeichnung für dieses Produkt ist seit Januar Wiener. Die VB kann noch durch die Ergänzung "mit 15% Kalbfleisch" oder "mit Kalb- und Jungrindfleisch" ergänzt werden - das war es aber dann auch.

          Wenn Sie heute ein Fleischerzeugnis unter der üblichen Bezeichnung (im Sinne der LMIV) "Kalbswiener" in den Verkehr bringen wollen, muss diese unter ausschließlicher Verwendung von der Tierart der Gattung Rind produziert worden sein, wobei mehr als 50% Kalb (max. 8 Monate) - oder Jungrindfleisch (max. 12. Monate) sein muss .

          Es gäbe auch noch die Möglichkeit, eine "Kalbswiener mit Schweinefleisch" herzustellen. Dann muss der überwiegende Anteil des verwendeten Fleisches der Gattung Rind sein, wovon wiederum mindestens 50% der in einer Rechtsverordnung geregelten üblichen Bezeichnung Kalb- bzw. Jungrindfleisch entsprechen muss. Wieviel Rezepturen im klassischen Mittelstand (insbesondere Bedienware) sind bisher auf diese seit Januar gültige Verkehrsauffassung abgeändert??? Solange kein Kläger - kein Richter - aber irgendwann ist auch in ca. 5 - 10 Jahren der letzte Mitarbeiter der Überwachungsbehörden auf die Änderung der Leitsätze geschult.

          Ich hätte noch mehr Beispiele. Ich bin aber schon auf die Reaktion hinsichtlich dieser Ausführungen richtig neugierig

          TE

          PS.: Übrigens, bin nächste Woche genau deswegen zur Schulung in Gummersbach (KWG Akademie) - warum wohl???
          Angehängte Dateien

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            #6
            Da mich das Thema auch betrifft, dass was ich nach langen hin und her (Veterinär, LMÜ, Max Rubner Institut und letzt endlich , Lgl Erlangen....
            1% Fremdfleisch wird gerade noch toleriert!

            Interessieren würde mich der traditionelle Kochschinken......

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