Hallo!
Ich hätte mal ein paar Fragen da ich ja bald als AL fungiere, möchte ich auch best vorbereitet durchstarten.
Schicht- und Urlaubspläne (gesetzliche Regelungen zum Urlaub rausgesucht) habe ich mir schon in Tabellenform erstellt, auch eine kleine Unterweisung zum korrekten Auftreten als Fachpersonal in den Verkaufsräumen.
HACCP-Dokument-Vorlagen habe ich auch.
Nur gilt es ja auch das Fachpersonal halbjährlich (?) zum Infektionsschutzgesetz und zur Lebensmittelhygiene zu unterweisen, wenn ich mich recht entsinne.
Gibt es da gesetzliche Vorlagen oder darf ich mir quasi selber frei Schnauze nach den Kritikpunkten eine Belehrung für meine Mitarbeiter erstellen solange sie alles beinhaltet?
Genauso wüsste ich es gerne über die Unfallverhütung und Brandschutzverhütung, Umgang mit chemischen Reinigungsmitteln (Hautschutz) und Erste Hilfe- Anweisungen.
122 hinzuschreiben und die Nr. vom D-Arzt so wie den verntwortlichen im Betrieb tätigen Ersthelfern ist ja nciht das Problem...
Nur in wie weit sind diese DInge gesetzlich verankert und zu unterrichten??
LG und danke für aufschlussreiche Antworten!
Edit: Nach ewiger Internetforscherei schon mal eine schriftliche Belehrung
Ich hätte mal ein paar Fragen da ich ja bald als AL fungiere, möchte ich auch best vorbereitet durchstarten.
Schicht- und Urlaubspläne (gesetzliche Regelungen zum Urlaub rausgesucht) habe ich mir schon in Tabellenform erstellt, auch eine kleine Unterweisung zum korrekten Auftreten als Fachpersonal in den Verkaufsräumen.
HACCP-Dokument-Vorlagen habe ich auch.
Nur gilt es ja auch das Fachpersonal halbjährlich (?) zum Infektionsschutzgesetz und zur Lebensmittelhygiene zu unterweisen, wenn ich mich recht entsinne.
Gibt es da gesetzliche Vorlagen oder darf ich mir quasi selber frei Schnauze nach den Kritikpunkten eine Belehrung für meine Mitarbeiter erstellen solange sie alles beinhaltet?
Genauso wüsste ich es gerne über die Unfallverhütung und Brandschutzverhütung, Umgang mit chemischen Reinigungsmitteln (Hautschutz) und Erste Hilfe- Anweisungen.
122 hinzuschreiben und die Nr. vom D-Arzt so wie den verntwortlichen im Betrieb tätigen Ersthelfern ist ja nciht das Problem...
Nur in wie weit sind diese DInge gesetzlich verankert und zu unterrichten??
LG und danke für aufschlussreiche Antworten!
Edit: Nach ewiger Internetforscherei schon mal eine schriftliche Belehrung
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