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    Mitarbeiterunterweisung

    Hallo!

    Ich hätte mal ein paar Fragen da ich ja bald als AL fungiere, möchte ich auch best vorbereitet durchstarten.

    Schicht- und Urlaubspläne (gesetzliche Regelungen zum Urlaub rausgesucht) habe ich mir schon in Tabellenform erstellt, auch eine kleine Unterweisung zum korrekten Auftreten als Fachpersonal in den Verkaufsräumen.

    HACCP-Dokument-Vorlagen habe ich auch.

    Nur gilt es ja auch das Fachpersonal halbjährlich (?) zum Infektionsschutzgesetz und zur Lebensmittelhygiene zu unterweisen, wenn ich mich recht entsinne.

    Gibt es da gesetzliche Vorlagen oder darf ich mir quasi selber frei Schnauze nach den Kritikpunkten eine Belehrung für meine Mitarbeiter erstellen solange sie alles beinhaltet?
    Genauso wüsste ich es gerne über die Unfallverhütung und Brandschutzverhütung, Umgang mit chemischen Reinigungsmitteln (Hautschutz) und Erste Hilfe- Anweisungen.

    122 hinzuschreiben und die Nr. vom D-Arzt so wie den verntwortlichen im Betrieb tätigen Ersthelfern ist ja nciht das Problem...

    Nur in wie weit sind diese DInge gesetzlich verankert und zu unterrichten??

    LG und danke für aufschlussreiche Antworten!


    Edit: Nach ewiger Internetforscherei schon mal eine schriftliche Belehrung

    #2
    Also ich machs immer so das ich die Infektionsschutzbelehrung von einem Externen berater machne lasse !
    In meinem Fall ein Fachberater der Reinigungsmittelfima Remsgold.
    evtl. bietet Dein Lieferant das auch an !!!

    Alle anderen Sachen sollten sowieso im Kompl. Markt mit allen Miarbeitern gemacht werden das übernimmt der Zuständige Beamte der Berufsgenossenschaft der auch die Notfallpläne und Unfallschutzbelehrung machen sollte 1 mal Jährlich.

    Ist hier in NRW so wie es in Berlin ist kann ich Dir nicht sagen.

    Wenn Du möchtest kann ich Dir die nötigen Unterlagen der Ifsb zukommen lassen.

    Mfg Olli

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      #3
      So läufts bei uns auch.eigentlich sollte im Laden aber auch ein oder mehrere ordner mit den ganzen unterlagen vorhanden sein.

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        #4
        Danke!

        Hab auf der Seite des zuständigen Gesundheitsamtes auch einige Vordrucke gefunden.

        Denke Brandschutz, Erste Hilfe wird durch Externe vermittelt da es ja das ganze Geschäft betrifft.

        Nur hat mein Chef absolut nichts mit Fleischerei am Hut, was dann ja quasi meine Abteilung wird.
        Ordner gibt es in dem Laden noch keine, da er erst eröffnet werden muss :]
        Die Unterweisungen möchte er mit mir zusammen machen und ich "darf" halt vorbereiten...

        Jetzt suche ich noch nach Vordrucken zu Hautschutz, da dieser ja auch immer eine wichtige Rolle spielt.
        Es sind ja nicht nur gesetzlich vorgeschriebene Sachen die ich suche, geht auch um das Wohlergehen des Teams und ich bekomme wohl nicht nur Fachkräfte.

        Bin halt ne olle Streberin und möchte nur bestens vorbereitet anfangen *Muh*

        *nachti*

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          #5
          wegen den vordrucken zum thema hautschutz, frag mal bei der firma nach die euch euer reinigungsmittel usw. liefert, die sollten dir alles geben können.

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            #6
            RE: Mitarbeiterunterweisung

            Nur gilt es ja auch das Fachpersonal halbjährlich (?) zum Infektionsschutzgesetz und zur Lebensmittelhygiene zu unterweisen, wenn ich mich recht entsinne.
            Vermutlich meinst du die Folgebelehrungen nach § 43 Abs. 4 IFSG. Diese Belehrungen können beliebig oft durchgeführt werden jedoch mindestens ein Mal jährlich. Wie diese Belehrungen aussehen können bleibt dem Betrieb überlassen, es gibt da keine verbindlichen Vorschriften wichtig ist nur die Dokumentation.

            Genauso wüsste ich es gerne über die Unfallverhütung und Brandschutzverhütung, Umgang mit chemischen Reinigungsmitteln (Hautschutz)
            Hier ist dein Ansprechpartner die Berufsgenossenschaft (FBG) www.fleischerei-bg.de

            Erste Hilfe- Anweisungen.
            Es sollte mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer im Betrieb sein. Ich beziehe mich hier auf § 10 Arbeitsschutzgesetz. Lehrgänge zum Ersthelfer gemäß GUV-I 8592 werden z.B. vom Roten-Kreutz durchgeführt und sind 2 Jahre gültig.

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              #7
              Ah ok, danke für die Infos!!!

              *Kirche im Dorf lässt*

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                #8
                Vermutlich meinst du die Folgebelehrungen nach § 43 Abs. 4 IFSG. Diese Belehrungen können beliebig oft durchgeführt werden jedoch mindestens ein Mal jährlich. Wie diese Belehrungen aussehen können bleibt dem Betrieb überlassen, es gibt da keine verbindlichen Vorschriften wichtig ist nur die Dokumentation
                Richtig,
                wenn ich die Folgebelerungen durchgeführt habe mache ich das immer an Bespielen aus dem Betrieb festgemacht weil so plastischer und verständlicher wird als wenn du trockene Therorie abreißt
                Hier mal ein paar Download´s vom mir zu dem Thema
                Die PPT´s habe ich selber erstellt wunder dich nicht da sie teilweis 2 Sprachig sind Deutsch/Türkisch

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                  #9
                  Hab es mir mal gespeichert!

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