Guten Tag,
ich bin Studentin der Agrarwissenschaften und recherchiere im Moment für ein Projekt.Es geht darum, dass eine Paste aus Schweineschwarte entwickelt werden soll, die Während des Abhängens vom Schweinefleisch aufgetragen wird um den Wasserverlust zu vermindern. Mein Problem ist nun: Gibt es rechtliche Beschränkungen was eventuelle Zusatzstoffe der Paste betrifft? Oder gelten hier nur die Bestimmungen der Fleischverordnung?
Ich hoffe ich habe die Frage in der richtigen Ecke gestellt, ansonsten bitte verschieben
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!
ich bin Studentin der Agrarwissenschaften und recherchiere im Moment für ein Projekt.Es geht darum, dass eine Paste aus Schweineschwarte entwickelt werden soll, die Während des Abhängens vom Schweinefleisch aufgetragen wird um den Wasserverlust zu vermindern. Mein Problem ist nun: Gibt es rechtliche Beschränkungen was eventuelle Zusatzstoffe der Paste betrifft? Oder gelten hier nur die Bestimmungen der Fleischverordnung?
Ich hoffe ich habe die Frage in der richtigen Ecke gestellt, ansonsten bitte verschieben
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